Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen muss laut Gesetz jeder, der sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt. Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadensersatzpflichtig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als
Folge versicherter Ereignisse. Zu unterscheiden sind dabei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht Schutz
gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle
mit Wild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am
versicherten Fahrzeug und für Vandalismus.
Sie ist daher vor allem wichtig für teure und neue Autos. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig.
Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.
Zweitwagen
Hinsichtlich der Versicherung eines Zweitwagens besteht wie auch beim Erstwagen die freie Wahl des Kfz-Versicherers. Die Hochstufung der
Schadenfreiheitsklasse, sprich in einen besseren Schadenfreiheitsrabatt, erfolgt beim Zweitwagen, analog zum Erstwagen, bei Unfallfreiheit. ( vdabbakw )
Eine Hochstufung im folgenden Jahr ist für eine Ersteinstufung nur dann möglich, wenn das Fahrzeug im Vorjahr mindestestens ein halbes Jahr versichert war. Die Schadensfreiheitsklasse des Fahreres, der das KFZ nutzt, kann im Folgejahr übertragen werden. Der Zweitwagen wird nicht analog dem Erstwagen eingestuft.
Stichwort Kfz-Versicherungsvergleich:
Jeder Autofahrer sollte einmal im Jahr prüfen, ob er sein Kfz nicht bei einem anderen Anbieter günstiger versichern kann.
Eine Vergleichsmöglichkeit ist dabei der Kfz-Versicherungsrechner.
Fakt ist: Die Preise ändern
sich regelmäßig und die Versicherer locken stets mit neuen Tarifen. Ein Versicherungswechsel ist dabei unbedenklich, denn den in den
Vorjahren erreichten Schadenfreiheitsrabatt nimmt man zum neuen Versicherer mit. Jedes Jahr zum 30. November kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Sollte die Versicherung die Prämie erhöhen, hat
man überdies das Recht der außerordentlichen Kündigung. Zur Kündigung sollte aber immer auch ein neuer Versicherer gewählt werden,
um über einen durchgehenden Versicherungsschutz für das Kfz zu verfügen.
